Auf und macht die Herzen weit
- Details
- Kategorie: Themen
- Veröffentlicht am Sonntag, 12. Februar 2012 10:56
- Geschrieben von Christiane Körner
- Zugriffe: 83
„… Gott sei Dank! Wir haben den Schritt getan.“
Die Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland aus der
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, der
Pommerschen Ev. Kirche und der Nordelbischen
Ev.-Luth. Kirche wird Realität – unsere Kirche!“
so der leitende Bischof der gemeinsamen
Kirchenleitung in seiner Rede nach der
Entscheidung der verfassungsgebenden Synode.
Liebe Schwestern und Brüder,
der erste große Schritt ist getan: Verfassung und Einführungsgesetz wurden in achtungsvollem Umgang und unter hohem Einsatz der Beteiligten erarbeitet und am 8. Januar mit großer Mehrheit von der verfassungsgebenden Synode beschlossen. Sie sind eine gute Grundlage für unsere evangelische Kirche im Norden Deutschlands. Nun gilt es, gemeinsam weiterzugehen. Viel Vertrautes nehmen wir mit. Aber wir haben uns auch auf Neues einzulassen.
Wesentlich ist und bleibt die Verkündigung des Evangeliums, verbunden mit Seelsorge, diakonischer Arbeit, Mission, Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen und Zusammenarbeit in der Ökumene.
Dabei sind starke Kirchengemeinden (die Namen sind z. T. neu!) weiterhin von zentraler Bedeutung: „Die Kirchengemeinde ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechtes in eigener Verantwortung. Die Kirchengemeinde wird mit den zur eigenverantwortlichen Erfüllung des kirchlichen Auftrages in ihrem Bereich erforderlichen Mitteln ausgestattet.“ (Verfassung). Es wurde festgelegt, dass im Kirchengemeinderat mindestens 6 gewählte Mitglieder sein müssen. Bis zu zwei Mitglieder können berufen, ein/e Mitarbeiter/in kann gewählt oder berufen werden. Ich freue mich, dass der Ortsausschuss, in Friedland entstanden, in Verfassung und Einführungsgesetz eingegangen ist. Mindestens einmal im Jahr soll eine Gemeindeversammlung einberufen werden - auf Beschluss des Kirchengemeinderates oder auf Antrag von Gemeindegliedern. Sie dient der Beratung von Fragen des kirchlichen Lebens. Wichtig ist, dass der solidarische Finanzausgleich zwischen ärmeren und reicheren Kirchengemeinden bleibt und die Stellenpläne sicherer geworden sind und voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht verändert werden.
Kirchengemeinden können Aufgaben gemeinsam wahrnehmen oder delegieren (Vereinbarung durch Vertrag). Mehrere Kirchengemeinden können einen Kirchengemeindeverband bilden und damit MitarbeiterInnen anstellen.
Ab Pfingsten wird die jetzige Propstei Kirchenregion heißen – mit dem/der Regionalpastor/in (jetzt Propst/ Pröpstin), der Regionalkonferenz (jetzt Propsteisynode) und dem Regionalkonvent (jetzt Propsteikonvent) / (die letzten drei Begriffe müssen noch beschlossen werden).
Die Mecklenburgische Landeskirche ist dann der Kirchenkreis Mecklenburg, einer von 13 Kirchenkreisen. Er ist gegliedert in die Propsteien (jetzt Kirchenkreise) Stargard, Parchim, Rostock und Wismar, die geistlichen Aufsichtsbezirke der Pröpste. Der Kirchenkreis wird geleitet durch die Kirchenkreissynode, den Kirchenkreisrat und die Pröpste.
Seit 1. Januar 2012 gibt es nur noch eine Kirchenkreisverwaltung mit Sitz in Schwerin und Außenstellen in Neubrandenburg und Güstrow. Auch seit 1. Januar existiert das Zentrum kirchlicher Dienste in Rostock (u. a. mit dem Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Ehrenamtsakademie, dem Amt für Gemeindedienst, den Bereichen Kirche/Tourismus und Weltmission/Ökumene).
Schließlich zur Landeskirche: Sie hat 2,3 Mio. Mitglieder, 1.067 Kirchengemeinden (269 in Meckl.), 1.906 Kirchen (664 in Meckl.), ca. 19.000 kirchliche Mitarbeitende, davon 1.769 PastorInnen und rund 92.000 Ehrenamtliche. Dem entspricht, dass künftig in vielen Gremien die Ehrenamtlichen die Mehrheit bilden müssen.
Sie sehen: Die zentralen Aufgaben und Strukturen bleiben gewahrt. Manches hat sich bereits verändert, anderes tritt Pfingsten in Kraft. Die Satzungen des Kirchenkreises Mecklenburg müssen durch die Kirchenkreissynode in diesem Jahr noch beschlossen werden.
„… gehen wir behutsam die nächsten Schritte – in der Kraft des Geistes, den Gott uns schenkt und unter seinem Segen, den er auf uns und die Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland legen möge.“ So beendete Bischof Ulrich seine Rede am 8. Januar.
Ich freue mich auf den gemeinsamen Weg. Ich vertraue darauf, dass wir einander bereichern und solidarisch miteinander umgehen werden. In der verfassungsgebenden Synode und in anderen Kontakten habe ich schon viel davon erlebt! Wichtig ist, einander kennenzulernen und als Ost- und Westdeutsche, als Pommern und Mecklenburger aufeinander zuzugehen: Auf und macht die Herzen weit!
Die erste Möglichkeit dazu haben Sie beim Gründungsfest der Nordkirche, Pfingsten 2012 in Ratzeburg.
Herzliche Einladung dazu (Infos in den Pfarrämtern)!
Seien Sie herzlich gegrüßt!
Ihre
Christiane Körner
(noch) Landessuperintendentin
(dann Pröpstin)


